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Revision Vormundschaftsrecht

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Der Bundesrat hat nach 13jährigen Vorarbeiten am 28. Juni 2006 zu Handen der eidgenössischen Räte den Gesetzesentwurf mit Botschaft zur Totalrevision des Vormundschaftsrechts verabschiedet. Die Änderung bezweckt, das bald 100jährige geltende Vormundschaftsrecht grundlegend zu erneuern. Zentrale Anliegen sind u. a. die Förderung des Selbstbestimmungsrechts, die Stärkung der Solidarität in der Familie und der bessere Schutz urteilsunfähiger Personen in Einrichtungen. Eines der Hauptanliegen der Totalrevision des Vormundschaftsrechts ist überdies die Professionalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde durch die Bestellung von interdisziplinären Fachbehörden.  

 

Die parlamentarischen Beratungen konnten innert Rekordzeit abgeschlossen werden.
Der Ständerat hat die Vorlage in der Herbstsession 2007 behandelt, der Nationalrat in der Herbstsession 2008, die Differenzen konnten in der Wintersession 2008 bereinigt werden.
In der Schlussabstimmung vom 19. Dezember 2008 wurde die Vorlage vom Nationalrat mit 191:2 Stimmen und vom Ständerat mit 43:0 Stimmen angenommen.
Link zu den Materialien

Weitere Schritte bis zum Inkrafttreten

Am 6. Januar 2009 wurde der bereinigte Gesetzestext (Änderung vom 19. Dezember 2008) im Bundesblatt publiziert; die 100-tägige Referendumsfrist ist am 16. April 2009 unbenutzt abgelaufen. Das neue Recht tritt voraussichtlich per 1.1.2013 in Kraft (der Bundesrat wird das Inkrafttreten demnächst bestimmen).

 

Die gesetzlichen Neuerungen bedeuten in materieller Sicht einen hohen Schulungsbedarf,
in formeller Sicht teilweise grosse Veränderungen struktureller wie organisatorischer Art. Entsprechend ist es notwendig, dass die Kantone die entsprechenden Umsetzungsarbeiten engagiert angehen und vorantreiben.


Link zur Dokumentation

Projekte der KOKES im Rahmen der Revision
Die KOKES plant im Rahmen der Umsetzung des neuen Rechts eine Vielzahl von Projekten:


Weitere Ideen können dem Generalsekretariat (info@kokes.ch) gemeldet werden.