Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht tritt am 1.1.2013 in Kraft.
Die umfangreichen Neuerungen lösen einen grossen Schulungsbedarf aus.
Die Kantone sind für die Aus- und Weiterbildung der Behörden verantwortlich.
Die KOKES unterstützt die Kantone bei dieser Aufgabe und hat ein praxisorientiertes Schulungsprogramm konzipiert, mit welchem gesamtschweizerische Standards gesetzt werden sollen.
Die Schulung auf deutsch wird durch die Hochschule Luzern - Soziale Arbeit durchgeführt.
Die Schulung auf französisch wird von einem Konsortium zwischen der Universität Freiburg und der Fachhochschule Westschweiz angeboten.
Im Rahmen der Schulung werden die Neuerungen für die Behördenarbeit vermittelt.
Die Schulung umfasst je nach Erfahrungshintergrund 6 bis 8 Tage und wird zwischen August 2012 und Juni 2013 mehrfach durchgeführt.
Zielgruppe: Die Schulung richtet sich an die Mitglieder und
Mitarbeitende der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB (Spruchkörper und
unterstützende Dienste) sowie an die Mitglieder der administrativen und
gerichtlichen Aufsichtsbehörden. Weitere Fachpersonen wie zum Beispiel
Mitarbeitende von Amtsbeistandschaften oder Sozialen Diensten können – je nach
Anzahl Anmeldungen (Behördenmitglieder haben Vorrang) – ebenfalls
teilnehmen.
Inhalte: Die Schulung ist modular aufgebaut (4 Module à 2 Tage):
Inhalte: Die Schulung ist modular aufgebaut (4 Module à 2 Tage):
Modul 1: Instrumente und
Aufgaben
Modul 2: Umgang mit psychisch
beeinträchtigten Menschen
Modul 3: Abklärung und
Entscheidfindung
Zusatzmodul: Kindesschutz - Grundlagen und Instrumente
Die KOKES hofft, mit diesem Angebot einen Beitrag zur Professionalisierung im Kindes- und Erwachsenenschutz leisten zu können.
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