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Behördenschulung

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Einführung in das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht tritt am 1.1.2013 in Kraft.
Die umfangreichen Neuerungen lösen einen grossen Schulungsbedarf aus.

Die Kantone sind für die Aus- und Weiterbildung der Behörden verantwortlich.
Die KOKES unterstützt die Kantone bei dieser Aufgabe und hat ein praxisorientiertes Schulungsprogramm konzipiert, mit welchem gesamtschweizerische Standards gesetzt werden sollen.

Die Schulung auf deutsch wird durch die Hochschule Luzern - Soziale Arbeit durchgeführt.
Die Schulung auf französisch wird von einem Konsortium zwischen der Universität Freiburg und der Fachhochschule Westschweiz angeboten.

Im Rahmen der Schulung werden die Neuerungen für die Behördenarbeit vermittelt.
Die Schulung umfasst je nach Erfahrungshintergrund 6 bis 8 Tage und wird zwischen August 2012 und Juni 2013 mehrfach durchgeführt.

Zielgruppe: Die Schulung richtet sich an die Mitglieder und Mitarbeitende der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB (Spruchkörper und unterstützende Dienste) sowie an die Mitglieder der administrativen und gerichtlichen Aufsichtsbehörden. Weitere Fachpersonen wie zum Beispiel Mitarbeitende von Amtsbeistandschaften oder Sozialen Diensten können – je nach Anzahl Anmeldungen (Behördenmitglieder haben Vorrang) – ebenfalls teilnehmen.

Inhalte: Die Schulung ist modular aufgebaut (4 Module à 2 Tage):
Modul 1: Instrumente und Aufgaben
Modul 2: Umgang mit psychisch beeinträchtigten Menschen
Modul 3: Abklärung und Entscheidfindung
Zusatzmodul: Kindesschutz - Grundlagen und Instrumente

Die KOKES hofft, mit diesem Angebot einen Beitrag zur Professionalisierung im Kindes- und Erwachsenenschutz leisten zu können.

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